Mittwoch, 25. Februar 2015

GR-Sitzung 24.02.2015

Es war wieder eine lange Tagesordnung abzuarbeiten. Obwohl die meisten Abstimmungen recht eindeutig ausfielen, zog sich die öffentliche Sitzung bis 21:30 Uhr hin.

Sanierung der Behälter Percha und Aschbach - Vergabe der Planungsleistungen
Beschlossen wurde die Vergabe der Planung an das Ingenieurbüro Hausmann und Rieger für 237.000 € und Übergabe des weiteren Vorgehens an den Bauausschuss.
Einstimmig befürwortet.

Rathaus Feldkirchen-Westerham/ Aktueller Baustand
Leider war kein Mitarbeiter vom Architekturbüro zum Berichterstatten erschienen.
Laut Hr. Bürgermeister Schweiger gibt es einen überarbeiteten Terminplan mit Einzugstermin 30. April.
Einstimmige Vergabe der Durchführung des Umzugs an die Firma Schweinsteiger für 10.974 €.

Bebauungsplan Nr. 100 "Aschhofen" - weiteres Vorgehen
Es wurde ein Emmissionsgutachten erstellt und wegen massiver Überschreitungen der Emissionen ist es für die Gemeinde rechtlich problematisch einen Bebauungsplan aufzustellen.
Die Einstellung der Erstellung des Bebauungsplans wurde einstimmig beschlossen.

Einstellung Personal 3. Krippengruppe KiWest ab September 2015 bzw. Januar 2016
Einstimmige Zustimmung zur entsprechenden Personaleinstellung.

Vorberatung Haushalt 2015; Antrag der Pro Bürger Fraktion auf Haushaltsmittel für Planungsuntersuchung für Umgehungsstraße bzw. Untertunnelung
Kämmerer Kannengießer führte aus, dass der Bayrische Staat dafür zuständig sei und der Planungsbeginn wohl erst 2017 vorgesehen sei.
Es wurde mit 16:7 Stimmen beschlossen, keine Haushaltsmittel einzustellen.

Vorbereitung Haushalt 2015; Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen Personal für die Essensausgabe in den Kindergärten Bucklberg und Westerham
Die Einstellung von entsprechendem Personal wurde mit 21:2 Stimmen beschlossen.
Der Antrag auf Umlegung der Kosten über eine Gebühr von 0,50 € pro Essen wurde mit 12:11 Stimmen angenommen.

Vorbereitung Haushalt 2015; Antrag der SPD-Fraktion auf Haushaltsmittel für die Prüfung einer Nahwärmeversorgung in Feldolling Feuerwehrhaus und Umgebung
Der Antrag, Geld für eine Prüfung in Feldolling einzustellen, wurde mit 14:9 abgelehnt.
In den Haushalt 2016 soll Geld eingestellt werden für eine gesamtgemeindliche Untersuchung  durch den Klimamanager: einstimmig angenommen.

Vorbereitung Haushalt 2015; Antrag der SPD-Fraktion auf Verdoppelung des Haushaltsansatzes 2015 und 2016 für den Erwerb von allgemeinen Grundvermögen
Eine Erhöhung von 250.000 € auf 500.000 € wurde mit 21:2 angenommen.

Vorbereitung Haushalt 2015; Antrag der Gemeinderäte Oesterle, Spielmann und J. Kammerloher auf Bildung eines Projektausschusses "Naturschwimmbad", sowie Planungskosten hierfür
Die Bildung eines Projektausschusses und Ausstattung desselben mit 5000 € wurde einstimmig angenommen.

Vorbereitung Haushalt 2015; Umbau und Sanierung des Boschenhauses in Vagen durch den Obst- und Gartenbauverein als "Dorfzentrum"
Es gab mehrere Abstimmungen:
  1. Der Gartenbauverein Vagen wurde einstimmig zum Bauherrn bestimmt.
  2. Die Aufhebung des bestehenden Mietvertrages mit Wirkung der neuen Verträge wurde ebenfalls einstimmig befürwortet.
  3. Zur Höhe der Förderung durch die Gemeinde gab es folgende Entscheidungen:
  •     392.000 € mit 8 zu 15 Stimmen abgelehnt.
  •     350.000 € mit 11 zu 12 Stimmen abgelehnt.
  •     300.000 € mit 22 zu 1 Stimmen angenommen.
Beantragung zur Genehmigung von staatlichen Zusatzleistungen "Qualitätsbonus plus" für Kindertageseinrichtungen
Die Gemeinde muss bei Zuteilung Geld in gleicher Höhe zuschießen.
Die Beantragung und die Bereitstellung des Eigenanteils wurden einstimmig angenommen.

Vorbereitung Haushalt 2015; Digitalisierung der Bebauungspläne
Die Vergabe für 54.000 € an die Stadtwerke Rosenheim wurde mit 22:1 angenommen.

Donnerstag, 5. Februar 2015

Hochwasserschutz Feldolling

Thema
Ein auch recht langwieriges Thema in der GR-Sitzung vom 29.01.2015 war der Hochwasserschutz Aster Feld/Frühlingsstr./Altenheim. Es geht um die Eindeichung des Baches in dem Bereich und Anlage zweier Retensionsflächen als Ausgleich.
Außerdem soll Feldolling mit flachen Deichen und einem kleinen Graben davor vom Hochwasser geschützt werden. Laut Hr. Spannring vom Planungsbüro dient der Deich in erster Linie als Schutz für die große Menge an Oberflächenwasser, welches von den Wiesenflächen im Westen bei Starkregen anfällt.

Anträge
Zu beiden Vorhaben wurden von den Feldollinger Gemeinderäten sechs Anträge gestellt, die durchdiskutiert werden mussten.
Die Anträge sind von den Bedenken geprägt, dass durch die Hochwasserschutz-Maßnahmen in Feldkirchen das Dorf Feldolling beeinträchtigt werden könnte. Das Wasser werde vor allem durch den Bypass für die Salzstraße durch Feldkirchen durchgeleitet, am Ende komme noch der Kellerbach dazu und die Unterlieger hätten dann das Nachsehen. Durch die erhöhte Wassermenge komme es vielleicht zu einem Grundwasseranstieg und das Trinkwasser werde beeinträchtigt.

Erläuterungen
Hr. Hunger von der Verwaltung und Hr. Spannring vom Planungsbüro stellten während der Diskussionen immer wieder klar, es sei bei solchen Planungen Vorgabe, dass niemand schlechter gestellt werde. Natürlich dürften auch Grundwasserverhältnisse und Trinkwasservorkommen nicht verschlechtert werden. Das sei Grundlage der Planung, werde entsprechend untersucht und bei der Genehmigung auch geprüft.

Aus diesen Gründen bezeichnete Dr. Kienle einige der Anträge von Josef Hupfauer als reine Schaufensteranträge zu Selbstverständlichkeiten, um beim Bürger gut dazustehen.

Hr. Spannring betonte, dass durch die Becken in der Leitn und deren Steuerung, sowie durch die Retensionsflächen und alle anderen Maßnahmen keine höhere Wassermenge nach Ast und Feldolling kommt. Durch den Bypass in Feldkirchen strömt das Wasser um das Nadelöhr Salzstraße herum und nicht mehr durch die Salzstraße. Wenn man sich das Wasser auf den landwirtschaftlichen Flächen nach Durchführung aller Maßnahmen betrachtet, geht der Wasserspiegel sogar zurück.

Bachausbau
Alle Anträge zielten aber letztlich auf das Anliegen ab, den Feldkirchner Bach auszubaun und alles Wasser einfach in die Mangfall zu leiten. Als Retensionsfläche soll dann mit dem Landratsamt und der Regierung von Oberbayern die Polderfläche ausgehandelt werden.

Hr. Hunger führte dazu aus, der Polder und Retensionsflächen für den Bach sind zu anderer Zeit nötig, für ganz andere Hochwasserereignisse. Der Polder wird nur bei HQ100 (hundertjähriges Hochwasserereignis) der Mangfall geöffnet, hilft also nicht bei HQ100 Feldkirchner Bach, welches bei einem örtlichen Starkregenereignis eintreten kann.

Hunger: Ein Vollausbau des Feldkirchner Baches, so dass alle Retensions- und Überschwemmungsflächen und alle landwirtschaftlichen Flächen wasserfrei sind, ist vom Wasserhaushaltsgesetz ausgeschlossen, gesetzlich nicht zulässig!
Hupfauer: Aber in Zukunft steht das Wasser auf 120 ha Fläche im Ereignisfall.
Spannring: Wenn einer im Landratsamt diese Planung unterschreibt, macht er sich strafbar.
Hupfauer: Das muss ja einer von der Regierung von Oberbayern unterschreiben.
Spannring: Dann macht sich der strafbar.

Bernhard Neumaier erklärte am Ende, das Wasser einfach durch zu leiten wäre zwar schön, aber geht halt nicht. Der Vorschlag ist einfach nicht genehmigungsfähig. Das sei schon x-fach durchdiskutiert. Es mache keinen Sinn mit der Diskussion wieder um Jahre zurückzugehen. Es geht um Vorschläge die realistisch sind.

So wurde dann der Vorschlag eines Vollausbau des Feldkirchner Baches mit den Gegenstimmen der Feldollinger Räte 21:2 abgelehnt.

Montag, 2. Februar 2015

Klage gegen Polder



Die Feldollinger Gemeinderäte hatten beantragt, dass die Gemeinde gegen den Polder Feldolling klagen soll. Aus ihrer umfangreichen Stellungnahme zum Polder ergäben sich viele Anhaltspunkte, wie etwa die Herausnahme des Tegernsee aus den Planungen oder natur- und artenschutzrechtliche Gesichtspunkte.

Dazu erläuterte Rechtsanwalt Dr. Spieß die rechtlichen Fakten. Es gälte zu prüfen: Kann die Gemeinde als Klägerin gegen den Planfeststellungsbeschluss auftreten.
Als Erstes erklärte er die rechtliche Bedeutung eines Planfeststellungsbeschlusses:

Planfeststellungsbeschluss
  • Wirkung wie ein Verwaltungsakt (wie ein Bauplan)
  • Keine Rechtsnorm
  • Kann enteignungsrechtliche Vorwirkung haben (wurde hier auch festgelegt)
  • Beschränkung des Rechtsschutzes durch Präklusions- (Ausschluss-)wirkung
Dann erläuterte Dr. Spiess die enteignungsrechtliche Vorwirkung nach § 71 WHG:
Normalerweise kann man nur gegen einen Verwaltungsakt klagen, wenn eigenes Recht betroffen ist (auch eine Gemeinde). Die enteignungsrechtliche Vorwirkung (d.h. bei dem Vorhaben kann relativ leicht enteignet werden) bewirkt, dass ein Betroffener auch wegen anderer Rechte klagen kann (etwa Naturschutz etc.). Wenn nämlich relativ leicht enteignet werden kann, muss der Planfeststellungsbeschluss schon rechtlich hieb- und stichfest sein.
Dieser Sachverhalt gilt allerdings für die Gemeinde als öffentliche Person nicht. Diese darf nur bei Verletzung eigener Rechte klagen.

Also Klagerecht wenn:
  • eigene Rechte betroffenen
  • Rechtswidrigkeit (bei eigenen Rechten)

Was sind nun die eigenen Rechte der Gemeinde?

Eigenen Rechte der Gemeinde
  • Kommunale Planungshoheit (Bebauungsplan/Flächennutzungsplan)
  • Eigentum der Gemeinde
  • Kommunale Einrichtungen und Aufgaben
  • Selbstgestaltungsrecht
Dazu kommt als weitere Einschränkung, dass Rechtspositionen der Gemeinde nur abwägungserhebliche Belange sind. D.h. es wird immer abgewogen zwischen Hochwasserschutz und dem Gemeindebelang.
Dann ging Dr. Spiess einzeln auf die oben aufgeführten Rechte der Gemeinde ein.


Polder Feldolling und eigene Rechte der Gemeinde

Planungshoheit
Im Flächennutzungsplan sind im Poldergebiet landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen, welche praktisch als Platzhalter gelten. Daher ist die Planungshoheit der Gemeinde nicht eingeschränkt.

Eigentum
Im Gebiet befinden sich Wege und Straßen der Gemeinde. Dazu gibt es allerdings die Zusicherung der Wiederherstellung nach dem Polderbau und nach Hochwasserereignissen, so dass hier kein Klagegrund gegeben ist.

Aufgaben
Es sind keine Pflichtaufgaben der Gemeinde wie Kiga, Schule etc. betroffen.

Selbstgestaltungsrecht
Die Flächen sind weg, können also nicht mehr gestaltet werden. Die Verletzung dieses Rechtes wurde etwa bei Flughäfen teils anerkannt. Hier aber handelt es sich um zeitlich begrenzte Beeinträchtigungen und es wird eine Abwägung mit dem Hochwasserschutz getroffen werden. Daher wird es wohl keine Anerkennung geben.

Zum Schluß kam Dr. Spiess zu seinem Resumee:

Zusammenfassung
  • Es gibt leider keine Klagegründe!
  • Für einzelne Bürger kann eine Kommune nicht klagen: BVerwG: Gemeinde ist nicht „Sachverwalter ihrer Bürger“
  • Gemeindliche Forderungen wurden z.T. berücksichtigt
  • Ein Zusammenhang mit dem Tegernsee ist rechtlich irrelevant, da der Polder alleine wirksam ist, also kein direkter Zusammenhang besteht.
  • Eine rückwirkende Klage wegen Artenschutzbelange geht nicht, da dieser nicht die Rechte und die Verantwortlichkeiten der Gemeinde betrifft.
Ein Klageerfolg der Gemeinde ist für Dr. Spiess nicht prognostizierbar. Er stellte klar, er müsse der Gemeinde von einer Klage abraten. Das Wasserwirtschaftsamt sei außerdem amtlicher Sachverständiger, das gelte vor Gericht. Die Einlassungen des Amtes müssten mit eigenem Gutachten widerlegt werden. Und dazu komme, welches eigene Recht der Gemeinde ist eigentlich betroffen?

Diskussion
Josef Hupfauer erläuterte dann einige Punkte, die Planungsfehler vermuten lassen.
Dr. Spiess: Welches Recht der Gemeinde ist verletzt? Das ist entscheidend.

Josef Kammerloher meinte, die Gemeinde habe vielleicht Interesse, dass Bürger klagen, und könne eventuell finanzielle Unterstützung leisten.
Dr. Spiess erläuterte, die Ausgangslage sei für Privatpersonen natürlich besser, aber der Erfolg sei dennoch fraglich. Die Kommune darf allerdings einzelne Bürger bei Klagen nicht unterstützen, da das keine Aufgabe der Gemeinde sei!

Bernhard Neumaier forderte, dass der Tegernsee auch einbezogen werden müsse, da es aber keine rechtlichen Möglichkeiten gäbe, hier einzuwirken, müsse dies politisch geschehen.

Franz Bergmüller dankte Dr. Spiess für den ausführlichen, klaren Vortrag.
Da aber die Tegernseebewirtschaftung aus politischen Gründen nicht möglich ist, solle trotzdem aus politischen Gründen geklagt werden, und auch Bürgerklagen unterstützt werden.

Schließlich wurde doch recht deutlich für die Klage entschieden mit 16:7 Stimmen.

Die Klage wurde also entgegen den juritischen Gegebenheiten als rein politisches Signal beschlossen. Es ist zu hoffen, dass die Botschaft auch richtig am Oberlauf der Mangfall ankommt und nicht nur am Unterlauf als Versuch deren Hochwasserschutz zu verhindern. Da die Klage aber wohl sogar abgewiesen werden wird, dürfte das finanzielle Risiko der Gemeinde gering sein.