Mittwoch, 21. Oktober 2015

GR-Sitzung 20.10.2015

Die Sitzung zog sich diesmal ziemlich lange hin. Da  über viele Themen der Tagesordnung ausgiebig diskutiert wurde, dauerte die öffentliche Sitzung diesmal von 18:30 Uhr bis fast 23:00 Uhr.

Stand Thema Asyl
Anfangs gab Bürgermeister Schweiger eine kurze Info zum Stand hinsichtlich Aufnahme von Flüchtlingen in der Gemeinde. Es sei noch nichts entschieden, alles sei noch offen und wegen der Tennishalle noch kein Vertrag mit dem Landratsamt unterschrieben. Der Besitzer will in Kürze einen Antrag auf Nutzungsänderung für die Tennishalle stellen.
Welche gemeindlichen oder sonstigen Grundstücke dem Landkreis entsprechend zur Verfügung gestellt werden könnten wird im Moment geklärt. Er werde sich als Bürgermeister jetzt nicht wegducken, sondern wie alle Landkreisbürgermeister sich der Verantwortung stellen. Es sei eine irrsinnige Herausforderung für alle. Dann stellte er noch heraus, dass die Zahl der ehrenamtlichen Helfer der Gemeinde inzwischen auf 111 gestiegen sei.

Erweiterung des Friedhofs in Feldkirchen - Ergänzung des Vorentwurfs aufgrund der Beratung am 28.07.2015
Landschaftsarchitekt Hr. Brenner stellte die Ergänzung des Vorentwurfs nach der Sitzung vom 28.07. und den Anregungen aus dem Bürgerforum vor. Hauptdiskussionspunkt war, ob die Schießstattstraße integrierter Teil eines Gesamtfriedhofs sein oder als Straße offen bleiben soll.
Die Integration und damit Sperrung der Schießstattstraße wurde mit 13 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Dazu wurde einstimmig beschlossen, noch eine Bürgerversammlung abzuhalten und dann weiter zu planen.

Städtebauförderung Ortskern Feldkirchen - Wiederaufnahme in das Förderprogramm - Grundsatzbeschluss
Nach Untersuchungen in den 80-igern, und damals Teilnahme an der Städtebauförderung, ging es nun darum einen Grundsatzbeschluss zu fällen, ob wieder ein Antrag für entsprechende Förderungen gestellt werden soll. Als Projekte für den Antrag wurden vorgestellt: die Sanierung der alten Post, der Dorfplatz, die Parkplatzsituation im Ortskern, die Bücherei und die Verkehrsberuhigung der Schießstattstrasse.
Nach längerer Diskussion wurde einstimmig der Planung und Antragsstellung zugestimmt.

Bauliche Entwicklung auf der Flurnummer 84 der Gemarkung Feldkirchen - Vorstellung eines konzeptionellen Bebauungsvorschlags durch das Büro Schmidt aus Brannenburg
Es wurde ein Konzept zur Wohnbebauung des Grundstücks nördlich der Ollingerstraße zwischen Altenheim und Feldkirchen vorgestellt. Dabei geht es vor allem auch darum sozialgeförderte Mietwohnungen zu bauen.
Es wurde einstimmig beschlossen nach dem vorgestellten Konzept weiter zu planen.

Bauhof Feldolling - Weiteres Vorgehen
Es wurde vom Architekten Wolf ein mit dem Bauhof abgestimmtes Neubaukonzept für den Bauhof vorgestellt.
Einige weitere Maßnahmen einbezogen kommt ein Neubau auf 3,4 Mio € und eine Sanierung mit Verwaltungsneubau auf 2,3 Mio €. Die bestehende Bausubstanz ist allerdings schlecht.
In der Diskussion wurde die geringe Anzahl an Büros bemängelt und auch die Aufteilung des Geländes in Frage gestellt.
Ergebnis langer Diskussionen: Für die weitere Planung vor allem hinsichtlich Aufteilung des Geländes müsste auch der Wertstoffbereich verschoben werden. Daher wurde einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung mit dem Landratsamt abklären soll, ob der Wertstoffhof verlegt werden kann.

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 "Schäfererweg" - Satzungsbeschluss
Es wurden jeweils einstimmig die Einwände der Regierung, der Handwerkskammer und der
Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis genommen. Danach wurde ebenfalls einstimmig die Änderung des Bebauungsplans beschlossen.

Bauantrag Meier Eva, Westerham; Abbruch des ehemaligen Kinosaales und Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses, Miesbacher Straße 21 in Westerham
Architekt Kurz von der Dorferneuerung stellte die Planung des Neubaus vor und befürwortete das Gebäude. Bürgermeister Schweiger verlas eine aktuelle Stellungnahme vom Landratsamt, wonach der Bau nach § 34 BauGB zu hoch sei und zumindest um 45 cm niedriger sein müsse.
In der Diskussion erklärten die meisten Räte, die sich meldeten, den Bau als zu groß und zu wuchtig.
Bernhard Neumaier lehnte den Bau ebenfalls ab und schlug die Aufstellung eines Bebauungsplans vor.
Schließlich wurde der Bauantrag mit Verweis auf § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) mit 16:5 Stimmen abgelehnt (Andreas Schnitzenbaumer stimmte als Betroffener nicht mit ab).
Zum Zweiten wurde mit 17:5 Stimmen beschlossen, dass von der Verwaltung eine Änderungssperre wegen Aufstellung eines Bebauungsplans bis zur nächsten Sitzung vorbereitet werden soll.

Vergabe von Bauleistungen für das Kinderhaus Westerham.
Einstimmige Vergabe der Schreinerarbeiten an die Schreinerei Vogl aus Aying für 81.500 €.

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