Donnerstag, 28. Januar 2016

GR-Sitzung 26.01.2016




Wegen des Asylthemas waren in dieser Sitzung alle Zuschauerplätze voll besetzt. Doch zuerst mussten einige andere Punkte abgearbeitet werden.


Radwege-Unterführung in Aschbach - Planung und Kostenschätzung, Vorstellung durch Büro RoPlan

Anfang August 2016 Baubeginn und vom 5.9.16 - 7.10.16 Vollsperrung der Staatsstraße und Umleitung über Laus.
Die Kosten betragen 350.000 € brutto, fast alles förderfähig mit 50-55%, also ca. 180.000 € Förderung.

Hochwasserschutz an Gewässern III. Ordnung - weiteres Vorgehen

Hr. Hunger von der Bauverwaltung gab eine umfangreiche Rückschau auf die Projekte von 2015 und einen Ausblick auf die anstehenden Vorhaben.
Am Ende wurde mit 17:7 Stimmen beschlossen, die Hochwasserschutzmaßnahmen wie vorgestellt durchzuführen.
Die Umsetzung eines durch eine Studie vorgeschlagenen Staubeckens „Am Berg“ wurde einstimmig verworfen.

Abschlussbericht BKPV Kultur und Sportzentrum

Der Stellv. Leiter Bauverwaltung Hr. Hänl stellte den Abschlussbericht des Kommunalen Prüfungsausschuss vor. Es gab soweit keine gravierenden Probleme.
Die Kostensteigerung lag insgesamt bei 3,4%. Die Prüfungskosten betrugen 40.000 € und wenn alle sich daraus ergebenden Beträge von den Firmen kommen sollten, würden diese 10.000 € ausmachen.
Beschluss: Zur Kenntnis und erledigt: einstimmig

Weiteres Vorgehen über die Planung einer Mensa in der Grund und Mittelschule Feldkirchen-Westerham

Nach einem Beschluss vom Schulverband sollen drei Architekturbüros Vorschläge erarbeiten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, Vorschläge von den Architekturbüros Allmann Sattler Wappner, Kohwagner und Wolf erstellen zu lassen.

Mehrfamilienhaus Kapellenbach-Entscheidung über weiteres Vorgehen

Die geplante Veräußerung an einen Generalunternehmer/Bauträger für ein Gebäude im Geschosswohnungsbau für das einheimischen Programm ist nach Prüfung durch die VOB-Stelle der Regierung von Oberbayern rechtlich nicht möglich.
Einstimmiger Beschluss: Zur Kenntnis genommen und Wiederaufnahme eigene Planung und Durchführung.

Neubau eines Klinikgebäudes auf dem Grundstück des Schlosses Altenburg - Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes - Grundsatzbeschluss

Es soll eine Orthopädische Klinik mit Reha-Bereich entstehen. Im ersten Bauabschnitt wird ein Gebäude 41 x 18 Meter an der Straße für 6-10 Patienten entstehen, im zweiten kommen nochmal 2-6 Betten im Jägerhaus dazu.

Beschlüsse:

  • Grundsätzliche Zustimmung zum Vorhaben: einstimmig
  • Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen: einstimmig
  • Städtebaulicher Vertrag ausarbeiten mit Dr. Spieß: einstimmig
 

Antrag Pro Bürger Fraktion vom 19.01.2016: "Klage gegen Vorrangsicherung der Hochwasserflächen im Bereich des Feldkirchner Baches"

Laut Hr. Hunger ist eine Klage nur zulässig, wenn ein schwerwiegender Fehler in den Berechnungen des Gutachtens der Gemeinde vorliegt.Die Festlegung als Hochwasserfläche bedeute keinen Baustopp. Die Überschwemmungsgebiete könnten immer angepasst werden und am Ende der Festsetzungsfrist 2020 würden durch die Hochwasserschutzmaßnahmen die meisten Gebiete wieder aus der Festsetzung rausfallen.

Franz Bergmüller wandte ein, es kommen einfach Fragen von Grundstücksbesitzern. Immer Nachfrage beim Amt, wenn gebaut werden soll. Immer Eingriffe in Eigentumsrechte.

Anton Kammerloher erklärte, es sei schon eine verrückte Situation. Wenn wir klagen, klagen wir mit einem neu zu erstellendem Gutachten gegen ein Gutachten von uns. Das macht keinen Sinn. Das alte Gutachten ist eh nicht mehr aktuell.

Bürgermeister Schweiger beantragte namentliche Abstimmung, welche einstimmig angenommen wurde.
Die Klage wurde mit 17:7 Stimmen abgelehnt. Dagegen stimmten geschlossen Pro Bürger und Freie Wähler Feldolling.


Antrag Pro Bürger Fraktion vom 19.01.2016: "Klage gegen die Ersatzvornahme de Landratsamts Rosenheim wegen der Ablehnung des Bauantrages der Tennishalle Feldolling"

Laut Franz Bergmüller ist der Brandschutz unzureichend geklärt und das Landratsamt gehe auf keine Einwände der Gemeinde ein. Es müssen die Interessen der Nachbarn und das eigene Konzept verteidigt werden. Ein Eilantrag habe aufschiebende Wirkung, dann könne man neu mit dem Landratsamt über Alternativen verhandeln. Die Kosten würden nur 2.500 € betragen.

Bauamtsleiter Weber erklärte laut Rechtsanwalt Dr. Spieß seien keine eigenen Rechte der Gemeinde verletzt. Der Bebauungsplan sei zu 100% eingehalten. Die Begründetheit der Gemeinde fehlt. Die angeführten Gründe (wie Brandschutz) liegen nicht im Prüfungsbereich der Gemeinde. Dazu habe die Klage keine aufschiebende Wirkung und praktisch keine Aussicht auf Erfolg.

Beschlüsse:

  • Namentliche Abstimmung wurde einstimmig beschlossen.
  • Der Antrag auf Klage mit Eilantrag wurde mit 13:11 Stimmen angenommen.
  • Ein Antrag von Christoph Langer an den Landrat offiziell 5 Fragen zum Thema zu stellen wurde mit 23:1 angenommen.
  • Ein Antrag von Hr. Oesterle zur dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen im ganzen Gemeindegebiet durch Verhandlungen mit dem Landratsamt wurde mit 20:4 Stimmen angenommen.
  • Klage durch die von Franz Bergmüller vorgeschlagene Anwaltskanzlei, mit 13:11 Stimmen angenommen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen