Samstag, 12. Mai 2018

HA-Sitzung 08.05.2018


Letzte Woche fand eine Hauptausschusssitzung mit kurzer öffentlicher Tagesordnung statt. Dazu gab es aber noch ein paar Kuriositäten.
Zur Sitzung ein Bericht von Gemeinderat Günter Rutz.


Bericht über die 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.05.2018

Eine Stunde vor Sitzungsbeginn erfuhr 3. Bürgermeister Anton Kammerloher, dass er die Sitzung leiten solle, da der 1. und 2. Bürgermeister verhindert seien. Gewöhnlich stehen Termine so frühzeitig fest, dass der Vertreter rechtzeitig informiert werden kann und eine faire Chance hat, sich gut vorzubereiten. Herr Kammerloher leitete die Sitzung trotzdem souverän.

Durch die späte Bekanntgabe der Sitzungsleitung war es der CSU nicht möglich, ein Ersatzmitglied zu entsenden. Es wäre ebenfalls ein Gebot der Fairness vom 1. oder 2. Bürgermeister oder der Verwaltung, rechtzeitig über den Sachverhalt informiert zu werden.

In der 37. Sitzung dieses Ausschusses vertrat der 2. Bürgermeister den 1. Bürgermeister, und Herr Josef Kammerloher von Pro Bürger rückte dafür in den Hauptausschuss nach.

Um 18 Uhr 30 war das Gremium noch nicht beschlussfähig. Erst um 18 Uhr 40 wurde der erste Beschluss gefasst (Genehmigung der Niederschrift vorn 06. 08. 2018).
Bei den Zuhörern hinterlässt dies mit Sicherheit keinen positiven Eindruck.

Bei Punkt 3 der Tagesordnung "Antrag des Sozialen Netzwerkes auf Übernahme der Reinigungskosten der Allgemeinflächen im Kinderhaus Westerham" stellten alle Ausschussmitglieder fest, dass sie diesen Antrag nicht erhalten haben (inoffiziell haben die Gemeinderäte A. Kammerloher und H.Österle den Antrag von Frau Borkenhagen erhalten).
In den Unterlagen der Verwaltung war kein Antrag vorgelegen, obwohl dieser von Frau Borkenhagen als Gemeinschaftsantrag der drei Nutzer (OVDE, AWO, Soziales Netzwerk Anmerkung GM) am 01. 03. 2018 in der Gemeinde übergeben wurde.

Herr A.Kammerloher stellte sein privates Exemplar dem Gremium zur Verfügung.
Damit konnte der Tagesordnungspunkt behandelt werden und eine Absetzung dieses Punktes wurde mit 8 zu 2 Stimmen abgelehnt.

Der erste Teil des Antrags der drei Nutzer wurde mit 10 zu 0 Stimmen angenommen (Heiz- und Reinigungskosten der allgemein genutzten Flächen werden von der Gemeinde getragen).
Der 2. Teil des Antrags beinhaltete eine pauschale Nutzungsgebühr, nämlich 25,00 € mtl. für den OVDE (wurde bereits vorn Gemeinderat beschlossen) 75,00 € mtl. für das Soziale Netzwerk und 150,00 € mtl. für die AWO.

Nach langer, intensiver und fundierter Diskussion wurde dem Antrag mit 7 zu 3 Stimmen zugestimmt. Die Mehrheit war der Meinung, dass die Nutzer nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen (detaillierte Abrechnung für Soziales Netzwerk und AWO, Pauschale für OVDE). Weiterhin wurde argumentiert, dass das KiWest für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde gebaut wurde, es werde auch intensiv genutzt. Außerdem sei man froh, dass sich die AWO um den großen Raum "kümmere".

Frau Arnsbeck als 1. Vorsitzende der AWO erläuterte auf Bitten des Gemeinderats die Nutzung, die Einnahmen und die Ausgaben des großen Raumes. Sie erklärte, dass die AWO die mtl.  Kosten von über 350,00 € nach der detaillierten Abrechnung niemals decken kann. Die AWO wäre auch bereit, das Büro selbst zu reinigen. Gespräche mit der Verwaltung werden dazu schon geführt.
Diese Regelung wurde für drei Jahre beschlossen, um während dieser Zeit weitere Erfahrungen zu sammeln.
Dabei geht es in erster Linie um den Punkt 3 des Antrags, die Ursachen für den auffallend hohen Energieverbrauch im gesamten Gebäude aufzuspüren, da das Gebäude mit besonders niedrigen Energieverbrauchswerten konzipiert wurde. Von Seiten der Verwaltung wurde erklärt, dass man bereits mit der Ursachenforschung begonnen habe. Ein Beschluss war dazu deshalb nicht notwendig.
Westerham, 11.05.2018 GR Günther Rutz

Kommentar

Nach Anfangsschwierigkeiten konnte der einzige öffentliche Tagesordnungspunkt doch noch eingehend diskutiert und letztlich beschlossen werden. Aber zwei Punkte sind schon mehr als kurios.

Erster und zweiter Bürgermeister waren für die Sitzung verhindert, was ja vorkommen kann. Aber dem dritten Bürgermeister wurde erst eine Stunde vor Sitzungsbeginn mitgeteilt, dass er doch die Sitzung leiten soll.

Dann steht ausser den beiden obligatorischen Anfangspunkten ("Genehmigung der Niederschrift" und "Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen") nur ein Punkt auf der Tagesordnung.
Und bei diesem Punkt liegt der beim Bürgermeister eingegangene Antrag nicht mehr vor!?

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